Die allgemeine Abgabefrist für Jahressteuererklärungen ist der 31. Juli des folgenden Jahres. Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich diese bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Aufgrund der Corona Pandemie wurden für die Steuererklärungen 2019 und 2020 Erleichterungen beschlossen. Die Frist für die Steuererklärungen 2019 endet bei steuerlicher Beratung erst am 31. August 2021.
Die Steuererklärungen 2020 sind allgemein bis zum 31. Oktober 2021 abzugeben. Bei steuerlicher Beratung haben Sie bis zum 31. Mai 2022 Zeit.
Für Steuervorauszahlungen gelten folgende Fälligkeiten:
*(nur bei vierteljährlicher Zahlweise)